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SPECIAL  Fingerschutz in Kitas und Schulen
        EINRICHTUNGEN FÜR KINDER



        Weil Kinder anderes im Kopf haben ...





        Kinder haben andere Dinge im Kopf
        als ihre eigene Sicherheit – sie erkun-
        den neugierig und kreativ ihre Umge-
        bung. Aufgrund ihres Alters können
        sie  Risiken  in  ihrem  Umfeld  kaum
        wahrnehmen  und  schätzen  poten-
        zielle Gefahrenstellen noch nicht rich-
        tig ein. In der Praxis geschehen so
        häufig unnötige Unfälle an nicht oder
        unzureichend  gesicherten  Türen  in
        Kindertageseinrichtungen und Schu-
        len.

        Der Gesetzgeber hat diese Gefahren er-
        kannt und eine verbindliche Unfallverhü-
        tungsvorschrift  (UVV)  zum  Schutz  der
        Kinder erlassen. In der UVV Kindertages-
        einrichtungen (DGUV-Vorschrift 82, vor-
        mals GUV-V S2) werden entsprechende
        Vorgaben für Tageseinrichtungen formu-
        liert, die unter anderem die bauliche Ge-
        staltung und Ausstattung festlegen. So
        wird unter anderem in Paragraf 13 Absatz
        (3) vorgeschrieben: „Scherstellen an den                                                                 FOTOS: ATHMER
        Nebenschließkanten von Türen sind zu
        vermeiden.“ Die dazugehörige DGUV-
                                            Athmer Fingerschutz verhindert das Einklemmen von Fingern und lässt sich architek-
        Regel 102-002 empfiehlt den Einsatz von
                                            tonisch ansprechend integrieren.
        entsprechenden   Türkonstruktionen,
        Schutzprofilen oder Schutzrollos.
                                            gegeben. Aufgrund der Körpermaße der  Athmer-Fingerschutzsysteme bieten die
        Demnach sind die Nebenschließkanten  Kinder sowie Erfahrungen aus dem Un-  passenden  Lösungen,  um  die  vorge-
        von allen Türen in Tageseinrichtungen, zu  fallgeschehen empfiehlt die Deutsche Ge-  schriebene  Nebenschließkantensiche-
        denen Kinder Zugang haben, abzusichern  setzliche  Unfallversicherung  eine  Min-  rung zu erfüllen. Die Vorschriften der UVV
        und frühzeitig durch den Planer zu be-  desthöhe des Klemmschutzes von 1500  Kindertageseinrichtungen  sind  nach
        rücksichtigen.  Eine  Höhe  der  Finger-  Millimetern ab der Türblattunterkante.  GUV-SR S2 – Regel Kindertageseinrich-
        schutzsicherung  wird  dabei  durch  die  Weiterreichende Anforderungen der Lan-  tungen  Paragraf  30  (2)  sowohl  für
        UVV Kindertageseinrichtungen nicht vor-  desunfallkassen haben dabei Vorrang.   Neubauten  als  auch  für  bestehende




























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