Von Harald Herrmann |
2015 kamen rund 1,1 Millionen ausländische Personen mehr in die Bundesrepublik Deutschland als sie verließen. Das ist der höchste jemals gemessene Wanderungsüberschuss von Ausländerinnen und Ausländern in der Geschichte der Bundesrepublik. Bedingt durch den hohen Anteil von Flüchtlingen hat sich der Wanderungssaldo 2015 fast verdoppelt. Dies verdeutlicht die großen Aufgaben, vor denen besonders die städtischen Räume stehen. Nach den derzeitigen Verteilungsschlüsseln von Bund und Ländern werden mehr als zwei Drittel der registrierten Flüchtlinge in die städtischen Räume gelenkt.
Zuwanderung erhöht
Bedarf Grundvoraussetzung für die Integration der Neuankömmlinge ist die Versorgung mit Wohnungen. Bereits im Frühjahr 2015 bezifferte das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) den Neubaubedarf auf mehr als 270.000 Wohnungen im Jahr. Inzwischen sind diese Zahlen durch die Realität überholt worden. Nach derzeitigen Berechnungen gehen wir davon aus, dass wir in den nächsten fünf Jahren mindestens 350.000 Wohnungen in Deutschland bauen müssen, um auf die erhöhte Wohnungsnachfrage reagieren zu können. Die hohen Genehmigungszahlen in 2015 lassen zwar einen weiteren Anstieg der Fertigstellungen im Geschosswohnungsbau erwarten. Das ist aber immer noch zu wenig, um die Wohnungsmärkte in den Zuzugsregionen nachhaltig zu entlasten.
Leerstand verringern
Es ist sinnvoll, an zwei Stellschrauben zu drehen, um den dringend benötigten Wohnraum anbieten zu können. Erstens sollte es darum gehen, die große Zahl der leerstehenden Wohnungen zu verringern. Nach unseren Erhebungen standen im Jahr 2014 zwei Millionen Wohnungen leer; mehr als 600.000 sind kurzfristig aktivierbar. Der durch die Flüchtlingszahlen bedingte zusätzliche Neubaubedarf ließe sich deutlich durch die Nutzung leerstehender Wohnungen in den Zuzugsregionen reduzieren. Um den Druck von den Ballungsräumen zu nehmen, ist auch eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge sinnvoll.
Mehr Wohnungsbau kann auch über die geplante steuerliche Förderung von Neubauten erreicht werden. In den Gebieten, in der die Sonderabschreibung gelten soll, befinden sich 50 Prozent der Mietwohnungen in Deutschland und mehr als 60 Prozent der in den letzten Jahren fertiggestellten Geschosswohnungen. Diese Zahlen verdeutlichen, dass erhebliche Anstoßeffekte für den Neubau zu erwarten sind, ohne dass es zu unerwünschten regionalen Fehlanreizen kommt.
Wohnungspolitik ist nur eine, wenngleich sehr wichtige Säule, wenn wir über Integration reden. Die derzeitigen stadtentwicklungspolitischen Diskussionen und Aktivitäten orientieren sich zunächst an sektoralen Problemen und Lösungsansätzen. Parallel zu den kurzfristig orientierten Maßnahmen der Erstversorgung müssen möglichst bald auch längerfristig angelegte Konzepte zur Integration der Bleibenden erarbeitet werden.
Integration im Quartier
Wir brauchen eine breite Debatte in den Stadtgesellschaften, Partnerschaften mit alten und neuen Akteuren der Stadtentwicklung und Kooperationen zwischen unterschiedlichen Verwaltungen sowie zwischen öffentlichen und privaten Partnern. Die Instrumente der Städtebauförderung unterstützen das, vor allem das Programm Soziale Stadt. Es trägt dazu bei, benachteiligte Wohnquartiere zu stabilisieren, Nachbarschaften zu stärken und den sozialen Frieden zu erhalten. Bislang wurden mehr als 650 Gesamtmaßnahmen in rund 400 Städten und Gemeinden in das Bund-Länder-Programm aufgenommen.
Integrierte Entwicklungskonzepte sind Grundlage für die Umsetzung des Programms. Sie haben sich inzwischen in den Programmgebieten etabliert. Erfolgreich ist die Soziale Stadt auch durch die Verknüpfung mit den Partnerprogrammen „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier – BIWAQ und Jugend Stärken im Quartier“. Beide Programme sollen den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Ausbildungs- und Berufsleben unterstützen. Gefördert werden beispielsweise aufsuchende Arbeit, Beratung, Einzelfallhilfe und Mikroprojekte.
Wenn wir den Blick auf die Zukunft richten, dann gilt es, das Programm Soziale Stadt um eine ressortübergreifende Strategie zu ergänzen. So sollten nicht nur Fördermittel anderer Fachressorts, sondern auch Finanzmittel von Wohlfahrtsverbänden, Unternehmen oder Stiftungen gezielt das Programm ergänzen. Der Quartiersansatz sollte dabei auch in Konzepten und Strategien anderer Ressorts und Fachbereiche verankert werden.
Unternehmen und Stiftungen
Ein vom BBSR initiiertes Forschungsprojekt zeigt, wie sich auch Unternehmen und Stiftungen für Projekte in benachteiligten Stadtquartieren einsetzen und wie Kommunen dieses Engagement unterstützen können. Es entstehen Nachbarschafts- und Kulturzentren, Stadtteilpartnerschaften, Bildungs- und Freizeitangebote und Projekte für mehr Integration. Das unternehmerische Engagement geht weit über Sponsoring und Spenden hinaus. Längerfristige Kooperationen setzen auf die gute Entwicklung des gesamten Quartiers. Das Engagement verleiht der Stadtteilentwicklung wichtige Impulse. Kommunalverwaltungen können dies durch die Etablierung einer Engagement- Kultur fördern.
Projektaufruf
Gute Beispiele für das Zusammenwirken und für neue Kooperationen für die Integration bietet auch die Projektreihe „Stadt und Urbanität“ der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Durch die Förderung der Projekte möchten wir die Ziele einer nachhaltigen und sozial verantwortlichen Stadtentwicklung konkret machen und daraus Ansätze gewinnen, die auch andere Kommunen nutzen können. Das BBSR ist mit der fachlich-wissenschaftlichen Begleitung der Pilotprojekte betraut.
Ankommen erleichtern
Im letzten Jahr suchten wir Projekte, die auf innovative Art und Weise das Thema „Zusammenleben in der Stadt“ aufgreifen. Die Projekte gehen das sehr pragmatisch an: Da wird Flüchtlingen das Ankommen erleichtert, in dem sich Lotsen darum kümmern, dass sie in ihrem neuen Viertel in das Zusammenleben einbezogen werden. Projekte vernetzten Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft mit den Alteingesessenen im Viertel. Unterschiedliche Orte werden zu Begegnungszentren, Anlauf- und Treffpunkten ausgebaut. Eine besondere Rolle spielen dabei Menschen mit Migrationsgeschichte, die sich als Brückenbauer zwischen Alteingesessenen und Neuankömmlingen betätigen. Das interkulturelle Wissen der Engagierten ist dabei ein wichtiger Pfeiler. So vielfältig und unterschiedlich die Projekte sind, so eint sie doch die Suche nach nachhaltigen Formen des Zusammenlebens. Ein Großteil dieser Projekte wurde von Akteuren außerhalb von Verwaltungen angestoßen, die Kommunen unterstützen das in unterschiedlicher Form.
Neue Zusammenarbeit
Der diesjährige Projektaufruf steht unter dem Motto „Stadtentwicklung und Migration“. Gesucht werden innovative Planungsprozesse, in denen stadtgesellschaftliche Diskurse geführt, strategische Konzepte und Aktionsprogramme aufgestellt und erste Umsetzungsschritte gegangen werden. Der Aufruf richtet sich an Städte, die mit neuartigen strategischen Ansätzen ihre Konzepte und Planungsprozesse sowie deren Umsetzung erneuern und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort verbessern. Zehn Städte sollen diese innovativen Modelle beispielhaft erproben. Die Pilotprojekte der Nationalen Stadtentwicklungspolitik vernetzen sich mit anderen Initiativen und Akteuren und bilden Netzwerke aus. Sie stehen beispielhaft dafür, dass Integration eine Gemeinschaftsaufgabe ist.
Fachübergreifende Ansätze sind ebenso gefragt wie der Ausbau neuer Formen der Zusammenarbeit von privaten und öffentlichen Akteuren. Darüber hinaus braucht es weiterhin die finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern.
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Direktor und Professor des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Geboren 1953 im hessischen Schlierbach studierte Herrmann Rechtswissenschaften in Mainz und war nach seinem Referendariat vier Jahre lang als Rechtsberater und -dozent der Bundeswehr tätig. 1986 Wechsel in die Verwaltungs- und Rechtsabteilung des Bundesverteidigungsministeriums. Von 1991 bis 1997 arbeitete er im Bundesbauministerium unter anderem als persönlicher Referent von Klaus Töpfer und als Leiter des Referats Bauwirtschaft. Von 1998 bis 2011 leitete er die Zentralabteilung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung. Am 8. November 2011 übernahm er die Leitung des BBSR in Bonn. Harald Herrmann ist verheiratet, Vater von drei Söhnen und einer Tochter.[/tab]
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