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Sie sind hier: Home»Kommunale Gebäude & Liegenschaften»Rattengiftköder: Persönliche Strafen drohen
Im Kampf gegen die Rattenplage muss einiges beachtet werden

Rattengiftköder: Persönliche Strafen drohen

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By Redaktion on 19. März 2021 Kommunale Gebäude & Liegenschaften

Forscher haben Rattengiftrückstände in Lebern von Fischen nachgewiesen, obwohl diese ausnahmslos gereinigtem Wasser ausgesetzt waren. Grund sind laut dem Umweltbundesamt ungeschützt eingesetzte Rattenköder. Rechtsexperten warnen, dass den Verantwortlichen in den Behörden und Betrieben nun rechtliche Konsequenzen drohen.

Im Auftrag des Umweltbundesamts hat die Bundesanstalt für Gewässerkunde unter anderem Fische untersucht, die ausschließlich gereinigtem Wasser ausgesetzt waren. Dabei fanden die Forscher Rückstände von Rattengiften in den Lebern. Die Studienergebnisse belegen, dass die rechtsverbindlichen Vorschriften von vielen geschulten Anwendern offenbar nicht strikt eingehalten werden. Das hat Konsequenzen – und nicht nur für Fische. Denn über die Nahrungskette können die Giftstoffe weitergegeben werden, wie die Forscher betonen.

Giftstoffe dürfen nicht ins Wasser gelangen.

Eigentlich dürften die gefährlichen PBT-Stoffe nicht ins Wasser gelangen. Denn spätestens seit 2018 muss allen Verantwortlichen klar sein, dass Rattengiftköder nicht mehr ungeschützt im Kanal eingehängt beziehungsweise in Wassernähe ausgelegt werden dürfen. Damals veröffentlichte das Umweltbundesamt die „guten fachlichen Anwendung von Nagetierbekämpfungsmitteln“. Wie bereits in den europaweiten vereinheitlichten Anwendungsbestimmungen zur Zulassung der hochgiftigen Antikoagulanzien wird dort
klargestellt, dass der Kontakt zwischen Giftköder und Wasser unter allen Umständen zu verhindern ist. In der Kanalisation wie auch in allen anderen überflutungsgefährdeten Gebieten ist dies nur durch entsprechende Schutzmaßnahmen möglich. „Es ist in der Realität nicht machbar, dass alle am Draht ausgebrachten Formköder eines beköderten Kanalnetzes rechtzeitig vor dem Auftreten beispielsweise von Starkregenereignissen aus der Kanalisation entfernt werden“, sagt Dr. Julia Regnery von der Bundesanstalt  für Gewässerkunde. Auch Anton Friesen, Fachbegleiter für das Forschungsprojekt beim
Umweltbundesamt, verweist auf die Gefahren ungeschützter Rattengiftköder hin. „PBT-Stoffe wie die antikoagulanten Rodentizide der zweiten Generation sollten aufgrund ihrer schädlichen Eigenschaften grundsätzlich nicht in die Umwelt gelangen“, warnt Friesen.

Mit Köderboxen aus dem Hause Ball-b ist man auf der sicheren Seite.

Wer ein Gewässer verunreinigt, macht sich laut Strafgesetzbuch strafbar. Dass die Gifte nachweislich weiterhin ins Wasser gelangen, hat nicht nur Konsequenzen für die Umwelt, sondern auch für die Verantwortlichen. Denn die Studienergebnisse können nun als Beleg vor Gericht genutzt werden –
und die Beweislast für eine Entlastung dürfte im Streitfall bei den Verantwortlichen wie Bürgermeistern und Betriebsleitern liegen, wenn in ihrem Verantwortungsbereich gegen die Anwendungsbestimmungen verstoßen wurde. „Die Verantwortlichen müssen damit rechnen, persönlich zur Rechenschaft gezogen zu werden“, sagt Michael Häusele, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht. „Andere Beteiligte könnten als Mittäter oder wegen Beihilfe bestraft werden“, ergänzt Michael Häusele. „Wer ein Gewässer verunreinigt, macht sich laut Strafgesetzbuch strafbar.“ Kommt es zu einer Anzeige, drohen also allen, die gegen die Anwendungsbestimmungen verstoßen, rechtliche Konsequenzen.

Kennwort: Ball-b
Fotos: I-Stock; Pixabay; Ball-b

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