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Ausgabe 06/2019

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By Redaktion on 12. Juni 2019 Aktuelle Ausgaben zum Blättern

Dresden bremst die Mietpreisbremse aus

Als anerkannte Hausverwaltungsgesellschaft beobachtet die EMV Dresden die Entwicklung des städtischen Wohnungsmarkts intensiv. Umfassende Branchenkenntnisse und Erfahrungen bestätigen: Obwohl die Lage auf dem ostdeutschen Mietmarkt noch nicht so angespannt ist wie im Westen, zeigt sich ein eindeutiger Trend, der Mieter belastet. In den sächsischen Großstädten, wie Leipzig und Dresden, wurde auf das Inkrafttreten der Verordnung verzichtet, da gegenwärtig noch am Markt bezahlbare Wohnungen zur Verfügung stehen.

Schaut man auf die Entwicklung der Mietpreise in Dresden in den vergangenen Jahren, zeigt sich ein deutlicher Trend. Um zirka 30 Prozent sind die örtlichen Mietpreise in den letzten 15 Jahren gestiegen. Ähnlich sieht die Steigerung in diesem Zeitraum nur in Städten wie München aus. Zu beachten ist aber hier unbedingt der Startpunkt der Mieten, der in Dresden bei etwa 4,50 bis 5,00 Euro lag.
Der durchschnittliche Mietpreis, der nach Angaben von Statista im vergangenen Jahr ein Niveau von rund 7 Euro pro Quadratmeter erreicht hat, scheint laut Landesregierung jedoch keinen Anlass zur Verordnung einer Mietpreisgrenze zu bieten und entspricht dem tatsächlichen Wert einer Wohnung, auch in Bezug auf die durchschnittliche Kaufkraft. Ein weiterer Anstieg der Mietpreise ist durch intensiven Neubau von Wohnhäusern zu verhindern. Auch der Neubau von Sozialwohnungen durch entsprechende Förderprograme wirkt einer zu steilen Preisentwicklung entgegen.

Bauvorschriften sollten vom Gesetzgeber durchgeschaut und „entschlackt“ werden, um die Baukosten beim Neubau wirksam zu begrenzen. Enteignungen oder Neubau durch die öffentliche Hand sind sozialutopische Irrwege, führen zur Einschränkung der Bauwirtschaft und werden damit zur Bremse für Investitionen im Wohnungsbau. Dabei ist auf den Wohnungsbau und die Wohnraumsituation in der DDR zurückzublicken, wo Wohnungen „nichts“ kosteten, was zum extremen Verfall der Gebäudesubstanz führte.
Die Entscheidung zur Einführung einer Mietpreisbremse obliegt der Landesregierung und soll nur in Gebieten mit „angespanntem“ Wohnungsmarkt eingesetzt werden. Entscheidendes Erkennungsmerkmal für solche Orte ist eine Mietsteigerung, die über dem bundesweiten Durchschnitt liegt. Mit der Mietpreisbremse dürfen die Wohnkosten zu Beginn eines Mietverhältnisses nicht mehr als 10 Prozent über der lokal üblichen Miete liegen.

Es ist richtig, dass man in verantwortlichen Regierungskreisen momentan keinen Grund sieht, mit einem solchen Mittel in den Markt einzugreifen. Die Mietbelastung liege laut Innenministerium weiterhin unter dem Bundesdurchschnitt. Zudem befürchten viele Experten, dass die Mietpreisbremse weitere Investitionen in den Wohnungsmarkt hemmen könnte, was für den steigenden Bedarf nach Wohnraum abträglich wäre. Bisher werden Mieter daher ausschließlich durch reduzierte Kappungsgrenzen vor ausufernden Mieterhöhungen geschützt. In vielen Gebieten darf die Miete bei bestehenden Wohnverhältnissen innerhalb von drei Jahren nur um maximal 15 anstatt der sonst üblichen 20 Prozent steigen.

Mit den besten Grüßen
Florian Peter

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