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Sie sind hier: Home»Gebäude»VPB: Warum im Bestand die Prüfung der Wasserleitungen wichtig sein kann
Bild: Igor - stock.adobe.com

VPB: Warum im Bestand die Prüfung der Wasserleitungen wichtig sein kann

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By Yasmin Keller on 28. Januar 2026 Gebäude, News und Advertorials

Die Trinkwasserverordnung untersagt mittlerweile Bleileitungen. Aus gesundheitlichen Gründen empfiehlt es sich, dem nachzukommen.

Seit dem 12. Januar 2026 darf in Deutschland kein Trinkwasser mehr aus Bleileitungen kommen. Dies dient der Gesundheit, insbesondere für Kinder und Schwangere. Das Schwermetall reichert sich im Körper an, kann Krebs erregen sowie sich negativ auf geistige Fähigkeiten und Fortpflanzung auswirken. „Aus diesem Grund haben die Gesetzgeber in der EU und in Deutschland die Bleigrenzwerte in den vergangenen Jahren schrittweise immer weiter heruntergesetzt und zum 12. Januar 2028 ist eine weitere Halbierung vorgesehen“, erläutert Holger Freitag, Vertrauensanwalt des Verbands Privater Bauherren e.V. (VPB). „Aber schon, um den aktuellen Grenzwert einhalten zu können, schreibt die 2023 neu gefasste Trinkwasserverordnung vor, dass bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 Trinkwasserleitungen oder Teilstücke aus Blei ausgetauscht oder stillgelegt werden mussten.“

Wer wissen möchte, ob sich noch Bleileitungen im eigenen Haus befinden, kann sichtbare Leitungen, etwa im Keller vor und hinter dem Wasserzähler, kontrollieren. Blei ist weicher als Kupfer oder Stahl. Es lässt sich mit einem Messer leicht einritzen oder abschaben und erscheint silbergrau. Auch eine fachgerechte Labormessung des Trinkwassers kann Aufschluss über die Bleibelastung geben. Solche Messungen sind jedoch kostenpflichtig. Vor der Probenentnahme sollte man das Wasser mindestens vier Stunden in der Leitung stehen lassen. Auch kleinere Teilabschnitte aus Bleileitungen können in Kombination mit anderen metallenen Werkstoffen zu hohen Bleigehalten im Wasser führen. Deshalb sollte man beim Austausch von Bleileitungen darauf achten, dass dies vollständig geschieht. Unabhängige Bausachverständige wie etwa vom VPB können Klarheit schaffen, ob beziehungsweise wo Handlungsbedarf besteht.

Im hiesigen Bestand können sich lediglich in alten Häusern noch Bleileitungen befinden. In Teilen Bayerns und Baden-Württembergs kommen Bleileitungen schon seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr zum Einsatz. In Nord- und Ostdeutschland wurden Bleileitungen bereichsweise noch bis Anfang der 1970er-Jahre genutzt. Aber längst nicht alle vor 1973 gebauten Häuser sind betroffen. Auch vor 1973 wurden schon häufig andere Werkstoffe verwendet, zum Beispiel Kupfer oder verzinkter Stahl. Häuser, die nach 1973 errichtet wurden, sind ohnehin nicht mehr betroffen.

„Wenn Vermieter Trinkwasser zur Verfügung stellen, das die Grenzwerte nicht einhält, können sie sich strafbar machen“, sagt Freitag. „Für Eigentümer eines selbst bewohnten Einfamilienhauses sieht die Trinkwasserverordnung zwar beim zuständigen Gesundheitsamt einen Antrag auf Fristverlängerung vor, der vor allem für ältere Nutzer gedacht ist. Aber wenn schon nicht aus Interesse an der eigenen Gesundheit darauf geachtet wird, kein Trinkwasser aus Bleileitungen zu nutzen, sollte der Austausch für Kinder, Enkel, Erben und den Verkaufsfall trotzdem besser unverzüglich erfolgen.“

www.vbp.de

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Yasmin Keller

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