Nachdem Anfang April dieses Jahres die geänderte bayerische Bestattungsverordnung in Kraft getreten ist, sind auch dort Beisetzungen im Leichentuch möglich. Voraussetzung ist, dass „religiöse oder weltanschauliche Gründe“ vorliegen und der Friedhofsträger vor Ort eine solche Art der Bestattung ermöglicht. Ähnlich ist die Situation in fast allen anderen Bundesländern, ausgenommen Sachsen und Sachsen-Anhalt: Ausnahmen von der geltenden Sargpflicht (Foto) sind laut Gesetz aus „religiösen“ Gründen möglich, zum Teil auch aus „weltanschaulichen“ beziehungsweise „wichtigen“ Gründen, wie es zum Beispiel im niedersächsischen Bestattungsgesetz heißt.
Nordrhein-Westfalen verzichtet im Bestattungsgesetz sogar ganz auf eine Sargpflicht. Bisher sehen allerdings nur wenige Friedhofsträger in ihren Satzungen sarglose Beisetzungen vor. In der Praxis betrifft dies insbesondere Muslime, die wegen ihres Glaubens eine Beisetzung im Leichentuch wünschen. Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, begrüßt im Sinne einer zeitgemäßen und bürgernahen Bestattungskultur die vorhandenen Ausnahmen von der Sargpflicht. Diese sollte es allerdings in jedem Bundesland geben. „Darüber hinaus könnte man allen Menschen, die sich dies explizit wünschen, eine solche Form der Bestattung ermöglichen – nicht nur aus religiösen Gründen“, gibt der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich zu bedenken.
Dabei bezieht er sich explizit auf die Beisetzung, nicht den Transport Verstorbener. Eine durchweg schlechtere Verwesung von Leichnamen ohne Sarg konnte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.
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