Die Jagd um das „Produkt des Jahres 2023“ ist eröffnet. Noch bis zum 21. Januar 2024 können die Leserinnen und Leser des KBD ihr Votum online abgeben. Welches Produkt oder welche Innovation wird denn nun am Ende ganz oben auf dem Treppchen stehen? Wie 2019, als der Spielgerätehersteller Huck mit seinem Vogelnestbaum Laola Platz 1 holte. Oder 2020, als die Sandreinigungsmaschinen von Sandmaster nicht zu schlagen waren. Oder 2021, als der Bodenanker Ferradix den Sieg festhielt. Und wie 2022 Glas Marte für die innovativen Lösungen.
Die Spannung steigt! Mit acht Produkten und Dienstleistungen hatten sich auch im Jahr 2023 Unternehmen um das „Produkt des Monats“ beworben – jetzt wird unter allen acht ein Sieger ermittelt. Und ein Blick auf die Produkte – die wir im Uhrzeigersinn von rechts oben nach links unten für den jeweiligen Monat nochmals mit einer kurzen Beschreibung vorstellen – zeigt, dass es gar nicht leicht ist, sich auf ein bestimmtes Produkt festzulegen. Doch der Rest ist dafür ganz einfach! Für Sie, liebe Leserinnen, liebe Leser, ist eine Abstimmung nicht mit Kosten verbunden – im Gegensatz zu vielen anderen Preisausschreiben oder Abstimmungen, bei denen man teure 0800er-Nummern anrufen oder Porto für die Postkarten bezahlen muss. Sie gehen einfach ins Internet, rufen die Seite www.kommunalclick24.de auf und klicken den Button „Produkt des Jahres“ an. Hier öffnet sich dann ein Fenster, bei dem Sie einfach den jeweiligen Monat des vorgestellten Produkts sowie Ihre Kontaktdaten eintragen. Also abstimmen, abschicken – und auf unsere Glücksfee hoffen, dass Sie als eine oder einer unserer Gewinnerinnen oder Gewinner gezogen werden. Es warten fünf exklusive wie wertvolle Bildbände (siehe Kasten auf dieser Seite). Übrigens: Jeder, der abstimmt, hat die Chance zu gewinnen.
Natürlich ist bei unserer Wahl zum Produkt des Jahres der Rechtsweg ausgeschlossen, eine Teilnahme erst ab 18 Jahren möglich; die Gewinner werden umgehend per Mail benachrichtigt, der Preis per Post zugesandt. Mitarbeiter des MuP-Verlags dürfen nicht mitmachen. Alle Teilnehmerdaten werden gemäß Artikel 6 (1) DSVGO (Datenschutzgrundverordnung) für die Gewinnverlosung erfasst und gespeichert. Ausgenommen der Gewinner, werden die Teilnehmerdaten nach dem Wettbewerb sofort gelöscht. Die ausführlichen Teilnahmebedingungen sind hier einsehbar.
Ach ja: Wer 2024 bei der Wahl zum Produkt des Jahres diesmal leer ausgeht, hat dann die nächste Chance im Jahr 2025. Denn dann gehen sowohl das Produkt des Monats als auch das Produkt des Jahres in die nächste Runde.
Verlag und Redaktion wünschen bei der Verlosung viel Glück – und den beteiligten Firmen natürlich, dass ihr Produkt oder ihre Dienstleistung am Ende in der Gunst der Leserinnen und Leser ganz vorne liegt!
Stichwort: Januar/Februar
Lesen Sie HIER noch einmal den Artikel!
Stichwort: März
Lesen Sie HIER noch einmal den Artikel!
Stichwort: April
Lesen Sie HIER noch einmal den Artikel!
Stichwort: Mai
Lesen Sie HIER noch einmal den Artikel!
Stichwort: Juni
Lesen Sie HIER noch einmal den Artikel!
Stichwort: Juli/August
Lesen Sie HIER noch einmal den Artikel!
Stichwort: September
Lesen Sie HIER noch einmal den Artikel!
Stichwort: Oktober
Lesen Sie HIER noch einmal den Artikel!