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KBD Kommunaler Beschaffungs-Dienst
Sie sind hier: Home»Kommunen»Rattenbekämpfung – Passenden Dienstleister finden
Foto: Rockstroh

Rattenbekämpfung – Passenden Dienstleister finden

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By Yasmin Keller on 27. November 2023 Kommunen, News und Advertorials

Immer mehr Kommunen entscheiden sich dazu, die Rattenbekämpfung an externe Dienstleister zu vergeben.

Werden Rattengiftköder eingesetzt, was sich in den meisten Fällen nicht vermeiden lässt, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass zuvor entsprechende Qualifikationen erworben beziehungsweise spezielle Schulungen absolviert wurden. Da Urlaubs- und Krankheitsausfälle kompensiert werden müssen, müssen in der Regel gleich mehrere Mitarbeiter für die Rattenbekämpfung qualifiziert sein. Durch die Beauftragung externer Schädlingsbekämpfer lässt sich dieses Dilemma leicht lösen. Allerdings sollte bei der Wahl des Dienstleisters auf einige wichtige Punkte geachtet werden. Bei der Rattenbekämpfung müssen zahlreiche Vorschriften sowie Gesetze berücksichtigt werden wie etwa die Biozid-Verordnung, das Infektionsschutzgesetz, das Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen, die Gefahrstoffverordnung oder auch das Tierschutzgesetz. Beim Einsatz von Rodentiziden muss beispielsweise der Kontakt mit Wasser unter allen Umständen vermieden werden. Möglich ist dies im Kanal mit Köderschutzboxen. Im Vergleich zu herkömmlichen Methoden lässt sich der Gifteinsatz mit bestimmten Modellen so um bis zu 97 Prozent reduzieren. Das spart nicht nur Kosten, sondern schützt auch Mensch und Natur. Denn sobald die Giftstoffe einmal im Wasser beziehungsweise in der Umwelt sind, lagern sich diese dort dauerhaft ab. Bei der Wahl des Dienstleisters sollte genau darauf geachtet werden, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Gesetze strikt eingehalten werden. Denn mit der Abgabe der Tätigkeiten an Dritte ist man keinesfalls von jeglicher Verantwortung entbunden. Die Verunreinigung von Gewässern ist laut Strafgesetzbuch sogar strafbar, und neben den Hauptverantwortlichen können auch andere Beteiligte wegen Beihilfe oder sogar als Mittäter bestraft werden.

Eine anlasslose Dauerbeköderung mit Gift ist schon seit dem 1. Januar 2013 nicht mehr erlaubt. Bevor Giftköder zum Einsatz kommen, muss zuvor ein Rattenbefall vor Ort nachgewiesen werden. Erst dann dürfen Giftköder ausgelegt werden. Diese gilt es dann in regelmäßigen Abständen von maximal zwei Wochen zu kontrollieren. Jede einzelne Maßnahme und jeder Gifteinsatz müssen dabei penibel dokumentiert werden. Auf Nachfrage sollte es für jeden professionellen Schädlingsbekämpfer möglich sein, entsprechende Dokumente vorzuzeigen. Besonders leicht lassen sich sämtliche Maßnahmen nachvollziehen, wenn vernetzte Köderschutzboxen zum Einsatz kommen, da sich in diesem Fall alle Informationen über einen Web-Service vom PC aus abrufen lassen. Schnelles und gezieltes Handeln ist entscheidend. Als Kommune sollte man deshalb darauf achten, dass der Dienstleister über ausreichende Kapazitäten verfügt. Dünne Personaldecken dürfen nicht dazu führen, dass notwendige Maßnahmen erst zeitverzögert eingeleitet werden. 

Welche Köderschutzboxen sich am besten eignen und am effektivsten sind, hat eine Studie des Instituts für Angewandte Bauforschung Weimar (IAB) belegt. Bei Modellen mit Elektronik sollte darauf geachtet werden, dass die Produkte für die EX-Schutz-Zone 1 zugelassen sind, wenn sie im Kanal eingesetzt werden. Gleichzeitig lohnt es sich zu überprüfen, ob die Mitarbeiter für die Arbeit im Kanal qualifiziert sind. Zur notwendigen Grundausstattung gehören neben der persönlichen Schutzausrüstung stets ein Gaswarngerät, Dreibock, Höhensicherungsgerät/Personenwinde und ein Selbstretter. 

Die genaue Platzierung der Giftköder und die Eliminierung von Störfaktoren ist ein wichtiger Schlüssel zum Erfolg. Bei der Wahl des Schädlingsbekämpfers sollte folglich darauf geachtet werden, dass das Unternehmen über möglichst viel Erfahrung verfügt. Vorab sollten zudem klare Ziele gesteckt und die geplanten Maßnahmen festgehalten werden. Ein regelmäßiges Reporting sowie Belege dafür, ob die vereinbarten Ziele eingehalten wurden, sollte von den Dienstleistern vorgelegt werden können. Eine ebenso einfache wie effektive Maßnahme ist es, aktuelle Bestandskunden des Anbieters zu kontaktieren. Sind andere Kommunen mit der Arbeit des Schädlingsbekämpfers zufrieden, stehen die Chancen gut, dass man sich auch selbst bald keine Gedanken mehr über die Verbreitung von Schadnagern machen muss. Alexander Herrling

Alexander Herrling 

berät und betreut als Geschäftsführer der Rockstroh GmbH

seit über 21 Jahren Kommunen und Betriebe in Süddeutschland

bei der professionellen Rattenbekämpfung.

rockstroh.pro

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Yasmin Keller

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