Digitale Identitäten in der Verwaltung von morgen
Eine kürzlich veröffentlichte Studie von PwC (PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft) „Die vernetzte Verwaltung 2023“ zeigt, wie sehr sich die Bürger:innen in Deutschland Digitalisierung und effizientere Verwaltungsvorgänge wünschen. 92 Prozent der Menschen gaben hierbei an, diese gerne online erledigen zu können. Schon jetzt nutzen 78 Prozent der Befragten Online-Angebote der öffentlichen Verwaltung und planen dies auch zukünftig. Die Studie ist das Ergebnis von mehr als 4.000 bevölkerungsrepräsentativ befragten Personen (EZ August 2023).
Das im Mai 2023 beschlossene OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) birgt dabei viel Potenzial und ebnet den Weg für eine Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes. Zeitgleich wurde ein politisches Eckpunktepapier beschlossen, in dem es u. a. um die enge Verzahnung des OZG mit Großprojekten wie den digitalen Identitäten geht.
In der digitalen Welt ist der Nachweis einer Identität komplex, gleichzeitig steigt der Schutzbedarf. Somit ist es nur logisch, dass die BundID – das digitale Nutzerkonto des Bundes für alle Bürger:innen – auf hohe Zustimmung stößt. Laut der Studie befürworten 84 Prozent die BundID-Lösung, bei der über ein Nutzerkonto der Zugang zu allen Verwaltungsvorgängen zentral, transparent und kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Zentrales Bürgerkonto – sichere Handhabung
Das Nutzerkonto spielt in Verbindung mit dem Online-Ausweis eine zentrale Rolle, auch wenn es verschiedene Möglichkeiten gibt sich zu registrieren und einzuloggen: Die Nutzung des Online-Ausweises erlaubt aufgrund des hohen Vertrauens- bzw. Sicherheitsniveaus den Ersatz der Schriftform gemäß § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Somit können Bürger:innen digital, ortsunabhängig und medienbruchfrei Anträge einreichen und rechtsverbindlich unterschreiben.
Signifikanz einer eID-Multi-Lösung
Damit einhergehend können ebenfalls die erforderlichen Zustimmungen im Rahmen der Registermodernisierung erteilt werden, sprich: die Realisierung des Once-Only-Prinzips. Demnach können Verwaltungen mit Zustimmung des:der Antragstellenden die innerhalb der Verwaltung bereits vorhandenen Daten und Nachweise abrufen. Zustimmungen via Identifizierung mittels Online-Ausweis können rechtssichere Willenserklärungen darstellen.
Zukünftiger Standard schon heute möglich
Eine funktionsorientierte eID-Lösung für sichere digitale Identitäten im Kontext des neuen Gesetzesentwurfs muss nicht neu erfunden werden, denn diese steht im Rahmen des IT-Planungsrats-Produktes „Anwendung Governikus“ Bund, Ländern und Kommunen bereits zur Verfügung.
Durch die Einbindung der Anwendung Governikus werden die Herausforderungen der heterogenen IT-Landschaft und -systeme umgangen, da ein zentraler Zugang pro Bundesland oder Kommunalverbund einen effizienten Anschluss an die BundID ermöglicht. Neben der Anbindung in vorhandene Fachverfahren wird auch der vereinfachte Zugriff auf lokale Ergänzungen und Erprobungen ermöglicht, ohne dass die vorhandene Infrastruktur angepasst werden muss. Zugänge, Dienste sowie Berechtigungszertifikate werden somit gebündelt und stellen eine sichere Lösung im Rahmen des OZG und OZG 2.0 dar. Die Anbindung wird von einigen Ländern bereits heute eingesetzt.
Autor: Christian Wefer, Marketing Manager Secure ID bei Governikus
Mehr Informationen finden Sie hier: www.governikus.de