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Sie sind hier: Home»News und Advertorials»EU-Verordnung für motorbetriebene Gebäudekomponenten
Bild: Eugen Visan auf Pixabay

EU-Verordnung für motorbetriebene Gebäudekomponenten

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By Yasmin Keller on 10. April 2024 News und Advertorials

Verbände unterstützen mit gemeinsamem FAQ

Motorbetriebene Gebäudekomponenten unterliegen ab dem 9. Mai 2025 der EU-Verordnung (EU) 2023/826 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Energieverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte. Davon betroffen sind Hersteller von Fenstern, Türen, Sonnenschutz- und Beschlägen. 

Die EU-Verordnung legt erstmals Mindestanforderungen für den Energiebedarf von motorbetriebenen Gebäudekomponenten im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb fest und gilt für das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme entsprechender Komponenten. Dazu gehören auch zum Öffnen und für den Komfort eingesetzte Geräte an Fenstern, Türen, Toren und Sonnenschutzvorsichtungen. 

Um Fragen zur Verordnung schnellstmöglich zu beantworten, haben der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB), der Verband Fenster + Fassade (VFF) und der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) gemeinsam ein FAQ-Dokument erstellt, das als Hilfestellung bei der Umsetzung der Verordnung dienen soll. 

Das FAQ-Dokument findet sich auf den Internetseiten der beteiligten Verbände. Beim FVSB steht der Link unter https://www.fvsb.de/Presse/, beim VFF unter https:// www.window.de unter „Downloads“ im Bereich „Normung und Technik“ und beim ZVEI unter https://www.zvei.org/themen/faq-zu-motorbetriebenen-gebaeudeelementen-in-der-eu-oekodesignverordnung. 

Alle Angaben und Empfehlungen dieser FAQ beruhen auf dem Kenntnisstand bei Drucklegung (März 2024). Eine Rechtsverbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden. 

Über die Verbände 

FVSB 

Der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) e. V. ist die verbandliche Organisation der Schloss- und Beschlaghersteller in Deutschland und somit die bundesweit tätige Interessenvertretung für Unternehmen der Branche. Aktuell betreut der Verband 70 Mitgliedsunternehmen mit rund 25.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über drei Milliarden Euro. 

VFF 

Der Verband Fenster + Fassade (VFF) mit Sitz in Frankfurt am Main vertritt die führenden Hersteller von Fenstern, Türen und Fassaden sowie deren System- und Handelspartner und Montagebetriebe in Deutschland. Als materialübergreifender Verband vertritt der VFF die Interessen von mehr als 400 Firmen aus der Fenster- und Fassadenbranche. Der VFF ist Dienstleister, Meinungsführer und Sprachrohr gegenüber Politik, Markt und Medien. Die Mitgliedsbetriebe decken einen Marktanteil von ca. 70 Prozent des jährlichen Absatzes von Fenstern in Deutschland ab. Die gesamte Branche umfasst mehr als 100.000 Beschäftigte mit einem Gesamtumsatz von mehr als 11 Milliarden Euro. 

ZVEI e. V. 

Der ZVEI vertritt die gemeinsamen Interessen der Elektro- und Digitalindustrie und der zugehörigen Dienstleistungsunternehmen in Deutschland und auf internationaler Ebene. Der Verband zählt mehr als 1.100 Mitgliedsunternehmen, in der ZVEI-Gruppe arbeiten 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Branche beschäftigt etwa 908.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Inland (Stand: Februar 2024). Im Jahr 2023 lag ihr Umsatz bei rund 239 Milliarden Euro 

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