Wirtschaftlichkeit ist Gebot in kommunalen Betrieben. Kommunalinvestitionsprogramme sind nur eine Möglichkeit, liquide Mittel und genügend finanziellen Spielraum für notwendige Investitionen zu erhalten. Mit der regelmäßigen Identifizierung und Veräußerung ausgedienter mobiler Güter kann eine Kommune ihr individuelles „Förderprogramm in eigener Sache“ starten. Dabei wird sie jedoch zum Verkäufer – mit allen Rechten und Pflichten. Die Verwertungsgesellschaft des Bunds, die Vebeg GmbH, ermöglicht Kommunen einen Weg, um diese Risiken auszuschalten und dabei einen marktgerechten Verkaufserlös zu erzielen.
Kommunalinvestitionsprogramme unterstützen Kommunen zum Beispiel bei der Verbesserung der kommunalen Infrastruktur, Mobilität und des Wohnungsbaubestands. Die Bürger profitieren vom ganz praktischen Nutzen dieser Projekte. Diese Programme wirken aber auch indirekt in den kommunalen Haushalt, indem sie Spielraum schaffen für dringend benötigte Neuanschaffungen von Fahrzeugen und Geräten für die Straßenreinigung, Feuerwehr und andere Einrichtungen.
Um die dann noch anstehende Finanzierungslücke zu stopfen, geht mit diesen Neuanschaffungen in der Regel auch die Veräußerung des Altbestands einher – praktisch gesehen ist das ein kommunales Förderprogramm in eigener Sache. Damit gewinnen jedoch auch Verkaufsprozess und Verkaufserlös an Bedeutung.
Hier gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die in der Regel ein gemeinsames Manko haben: Indem die Kommune zum Verkäufer wird, hat sie nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Plötzlich steht sie vor der Frage, wie sie rechtssicher und unter Berücksichtigung der Haushaltsordnung veräußern kann. Was passiert bei Leistungsstörungen des veräußerten Guts? Kann die Kommune einen Kaufvertrag lösen? Wie verhält es sich bei Reklamationen? Und entspricht der Verkaufserlös letztendlich auch dem Verkehrswert? Genau an dieser Stelle setzt die Dienstleistung der Vebeg an. Das Verwertungsunternehmen des Bunds bietet einen einzigartigen Rundumservice und gibt seinen Auftraggebern damit sowohl die rechtliche als auch die wirtschaftliche Sicherheit. Die Kommune übergibt dazu der Vebeg ihre verwertbaren Güter zu treuen Händen. Die Vebeg schreibt diese Güter überregional und auch international zum Verkauf aus und verkauft diese im eigenen Namen für Rechnung als Treuhänder. Der Erlös wird letztendlich direkt auf das gewünschte Kassenzeichen überwiesen.
Mögliche Auseinandersetzungen mit Käufern berühren die Kommune nicht, denn sie werden von der Vebeg geführt. Als bundeseigener Treuhänder setzt die Gesellschaft besondere Maßstäbe an Transparenz und Rechtssicherheit. Ob Gefahrstoffverordnung, Steuergesetz oder Ausfuhrbestimmung – die Experten agieren stets innerhalb der geltenden Vorschriften. So läuft selbst die Abwicklung internationaler Verkäufe, die gut 25 Prozent des Verkaufsvolumens darstellen, reibungslos. Rund 90.000 registrierte Kaufinteressenten erreicht die Verwertungsgesellschaft des Bunds auf diesem Weg. Seit 66 Jahren verhilft sie damit ausgedienten Sachgütern zu einem zweiten Leben und kommunalen Einrichtungen schnell und einfach zu liquiden Mitteln.
Kennwort: Vebeg