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Sie sind hier: Home»News und Advertorials»Öffentliche Beleuchtungen: Trotz leerer Kassen strahlen
in einer perfekten Welt in einem Neubaugebiet in Viersen, NRW.

Öffentliche Beleuchtungen: Trotz leerer Kassen strahlen

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By Redaktion on 21. Februar 2020 News und Advertorials

Städte und Gemeinden müssen die Klimaziele der Bundesregierung umsetzen und ihren CO2-Ausstoß signifikant reduzieren. Wie das auch ohne Eigenkapital funktioniert, zeigt das Bremer Unternehmen swb Beleuchtung GmbH.

Rund ein Drittel des kommunalen Energieverbrauchs entfällt auf die öffentliche Beleuchtung und stellt damit einen erheblichen Kostenfaktor dar. Oftmals sind Beleuchtungsanlagen veraltet oder noch mit Quecksilberdampflampen bestückt, die seit April 2015 aufgrund des HQL-Verbots der EU nicht mehr verkauft werden dürfen. Gehen die Ersatzlampen nun zur Neige, führt meistens kein Weg an einer Modernisierung vorbei. Durch einen Umstieg auf energieeffiziente LED-Leuchten lassen sich Kosteneinsparungen von bis zu 70 Prozent realisieren, doch wie sollen Kommunen Investitionen tätigen, wenn die finanzielle Ausgangslage nicht allzu rosig ist? Fördermittel können zwar ein wenig helfen, jedoch ist nach wie vor ein erheblicher Teil aus Eigenmitteln zu finanzieren. Und die sind oftmals nicht vorhanden. Hinzu kommen die sanierungsbedürftigen Mastsysteme und Leitungsnetze, die nicht staatlich gefördert werden.

Es gibt eine Lösung. Die swb Beleuchtung erneuert im ersten Vertragsjahr die komplette Beleuchtung einer Kommune und übernimmt für die Folgejahre die vollumfängliche Betriebsführung. Alle verbauten Teile des Betreibers gehen direkt in den Besitz der Kommune über. Die Anlage bleibt also zu 100 Prozent Kommunaleigentum. Das Rundum-sorglos-Paket der swb Beleuchtung beinhaltet weder eine Investition der Kommune, da diese selbst nicht investiert, noch stellt sie eine Investition für den Betreiber dar, da er kein Eigentum durch die instandhaltungsbedingte Erneuerung der Anlage erwirbt. Es entstehen auch keine Finanzkosten, die zusätzlich im Haushalt eingestellt werden müssen. Die Kommune zahlt zukünftig nur noch einen festen Preis pro Lichtpunkt. Die Ersparnis dieser Sanierungsmaßnahme greift bereits ab dem ersten Tag der Übernahme des Anlagenbetriebs durch swb Beleuchtung und entlastet sofort den Haushalt.

Der Lichtpunktpreis beinhaltet die Beratung und Konzepterstellung, Planung, Projekt- und Bauleitung, Inbetriebnahme, Intelligente Steuerungstechnik, Betrieb und Instandhaltung, 24/7- Störungsannahme und -beseitigung, Bestandsdokumentation (Kabel und Leuchten), Erneuerung und Sanierung, die Erhebung der Energieverbrauchsdaten sowie die Energielieferung. Die Risiken für die Haltbarkeit der LED-Leuchten oder die Verfügbarkeit von Ersatzteilen liegen ausschließlich beim Betreiber swb Beleuchtung. Die Aufnahme in die Lichtpunktpauschale ist nicht nur auf die Straßenbeleuchtung begrenzt, sondern kann auch bei Bedarf auf weitere Lichtpunkte im öffentlichen Außenraum erweitert werden, zum Beispiel Anstrahlungen von Gebäuden oder Parkanlagen, Sportplatz- und Weihnachtsbeleuchtung.

Kennwort: SWB

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