Bis zum 31. Dezember müssen alle Aufzüge in Deutschland über ein Fernnotrufsystem verfügen, das direkt mit einer Notrufzentrale in Verbindung steht. diese Frist gilt selbst dann, wenn lediglich ein Aufzug im Einsatz ist. Prolift bietet allen Aufzugbetreibern nun ein „rundum-sorglos“-Paket zum Festpreis an – optional zum Kauf oder zur monatlichen Miete ab 79 Euro. Bereits vor fünf Jahren wurden die Vorschriften in der Betriebssicherheitsverordnung für Aufzüge erneuert. Demnach muss jeder Aufzug, in dem Personen mitfahren können, über ein Zwei-Wege-Notrufsystem verfügen, das mit einer Notrufzentrale verbunden ist – und zwar auch dann, wenn der Aufzug schon Jahrzehnte alt ist.
Bislang gab es eine Übergangsfrist, die nun zum 31. Dezember abläuft. Um Behörden, Unternehmen und allen anderen Betreibern von Aufzügen dabei zu helfen, ihre Aufzüge fristgerecht um- beziehungsweise nachzuzurüsten, bietet Prolift ein Rundum-sorglos-Paket an, das alle aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
berücksichtigt. Je nach Vorliebe und Bedarf können Betreiber entweder die Hardware, Installation und Inbetriebnahme zu einem einmaligen Festpreis von 1750 Euro kaufen. In diesem Fall kommt lediglich eine geringe monatliche Gebühr für die Rund-um-die-Uhr-Anbindung des Systems an die Notrufzentrale hinzu. Alternativ gibt es zwei Optionen zur monatlichen Miete: für 79 Euro bei einer Laufzeit von 60 Monaten oder für 99 Euro Miete bei einer Laufzeit von 36 Monaten. Bei den Mietangeboten ist neben der monatlichen Servicegebühr auch die Hardware, Installation und Inbetriebnahme beinhaltet. Die wiederkehrenden Kosten können Betreiber dabei direkt auf die Nebenkosten umlegen.
Die Festpreis-Angebote gelten bundesweit und ausdrücklich auch für Betreiber, die lediglich einen Aufzug im Einsatz haben. Darüber hinaus bietet Prolift bei Bedarf Extraleistungen an wie Maschinenraumsprechadapter, ZÜS-Abnahme sowie ein Schlüsseltresor mit Installation. Mit den neuen Vorschriften soll sichergestellt werden, dass jede Person umgehend die notwendige Hilfe erhält, wenn diese beispielsweise im Aufzug eingeschlossen ist. Und das zu jeder Tagesund Nachtzeit sowie an 365 Tagen im
Jahr. Bei Zwei-Wege-Systemen kann die Notrufzentrale zudem mit der Person im Aufzug kommunizieren und über die eingeleiteten Hilfsmaßnahmen informieren. Um sicherzugehen, dass sich alle Aufzugbetreiber an die neuen Vorschriften halten, wird bei Nichtbeachtung ein Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit fällig.
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