Das Bundeskabinett hat am 25. März den Entwurf zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets, „Gaspaket“) beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Schritt ausdrücklich: „Der Entwurf ist die Grundlage für die dringend notwendige Planungssicherheit für die Zukunft der Gasverteilnetze“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Kommunen und regionale Netzbetreiber haben dabei eine zentrale Rolle. „Die Zukunft der Gasnetze entscheidet sich vor Ort. Es ist richtig, dass die lokale Perspektive bei der Netzplanung gestärkt wird“, so Liebing. Die kommunalen Unternehmen betreiben mit rund 530.000 Kilometern den größten Teil der deutschen Gasverteilnetze. „Unsere Gasverteilnetze können perspektivisch für die Verteilung von Wasserstoff umgerüstet werden und so zum Rückgrat einer klimaneutralen Energieversorgung werden“, sagt Liebing.
Ziel der Novelle ist es, die europäischen Vorgaben in nationales Recht zu überführen und einen verlässlichen Rahmen für den Wasserstoffhochlauf zu schaffen. Wasserstoff sei ein unverzichtbarer Bestandteil einer klimaneutralen Energieversorgung und ein wichtiger Energiespeicher, betont Liebing.
Der VKU spricht sich dafür aus, dort, wo es sinnvoll ist, die bestehende Gasinfrastruktur weiter zu nutzen. Entscheidend sei, die Netzplanung eng mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit gemeinsamer regionaler Planungen könne Bürokratie reduzieren und Synergien schaffen.
Positiv bewertet der VKU zudem die geplanten Regeln zur weiteren Duldung stillgelegter Gasleitungen sowie zu Anschluss- und Trennungsfragen. „Es wäre volkswirtschaftlicher Unfug, dass stillgelegte Leitungen automatisch zurückgebaut werden müssen. Stattdessen sollten wir Kosten reduzieren und Optionen für eine spätere Nutzung erhalten“, so Liebing. Gerade mit Blick auf Anschluss- und Trennungsfragen ist auf Konsistenz und Wechselwirkungen mit Regelungen im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu achten.
Kritisch sieht der VKU jedoch die im Entwurf vorgesehene Informationsfrist nach Vorlage eines Verteilernetzentwicklungsplans von zehn Jahren, bevor ein Netzanschluss getrennt werden darf. „Fünf Jahre wären aus unserer Sicht ausreichend und würden allen Beteiligten Planungssicherheit geben.“ Dass die Frist im Einzelfall verkürzt werden kann, etwa wenn ein Wärmenetz verfügbar ist, sei daher ein wichtiger Ansatz.
„Klimaschutz und Resilienz gehören zusammen. Vor dem Hintergrund multipler Krisen und geopolitischer Unsicherheit müssen wir unabhängiger von fossiler Energie werden, die Versorgungssicherheit stärken und die dezentrale Erzeugung stärken“, so Liebing.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren komme es nun darauf an, Investitionen in Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen weiterhin zu ermöglichen. Das gelte auch für Finanzierungsfragen. Die Energieversorgungsunternehmen benötigten verlässliche und praxistaugliche Vorgaben. „Der Gesetzentwurf setzt dafür wichtige Signale“, so Liebing.

