• News / Advertorials
  • Produkt des Monats
  • Schwerpunkte
    • Informationstechnik
    • Infrastruktur
    • Weiterbildung
    • Wärmepumpen
  • Gebäude
    • Energie
    • Facility Management
    • Instandhaltung / Technik
  • Ausstattung
    • Arbeitskleidung
    • Fuhr- und Maschinenpark
    • Winterdienst
  • Kommunen
    • Grünpflege
    • Stadtmöblierung
    • Straßenbau & Verkehr
  • Service
    • Mediadaten
    • ePaper
    • Newsletter
    • Aktuelle Ausgaben zum Blättern
    • Bestellformular
Facebook Twitter Instagram
Trending
  • SEEPEX auf der IFAT 2026: Zukunftstechnologien für effiziente, intelligente und wartungsfreundliche Prozesse erleben
  • Strukturwandel im Revier: Helmstedt gestaltet die Energiewende
  • So profitieren Kommunen von der Gemeindeöffnungsklausel
  • Gesetzentwurf schafft Rahmen für Wasserstoffverteilung in der Fläche
  • Klimaschutz statt Zettelwirtschaft: Studie empfiehlt vereinfachte Förderung von Kommunen
  • Zukunftsindikator Fußgängerfrequenz
  • Ausgabe 3/2026
  • Neue Bürgerplattform des Gigabitbüros
KBD Kommunaler Beschaffungs-Dienst
  • News / Advertorials
  • Produkt des Monats
  • Schwerpunkte
    • Informationstechnik
    • Infrastruktur
    • Weiterbildung
    • Wärmepumpen
  • Gebäude
    • Energie
    • Facility Management
    • Instandhaltung / Technik
  • Ausstattung
    • Arbeitskleidung
    • Fuhr- und Maschinenpark
    • Winterdienst
  • Kommunen
    • Grünpflege
    • Stadtmöblierung
    • Straßenbau & Verkehr
  • Service
    • Mediadaten
    • ePaper
    • Newsletter
    • Aktuelle Ausgaben zum Blättern
    • Bestellformular
KBD Kommunaler Beschaffungs-Dienst
Sie sind hier: Home»Gebäude»Energie»Gesetzentwurf schafft Rahmen für Wasserstoffverteilung in der Fläche
Bild: AA+W - stock.adobe.com

Gesetzentwurf schafft Rahmen für Wasserstoffverteilung in der Fläche

0
By Yasmin Keller on 6. April 2026 Energie, Kommunen

Das Bundeskabinett hat am 25. März den Entwurf zur Umsetzung des europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets (Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften zur Umsetzung des Europäischen Gas- und Wasserstoff-Binnenmarktpakets, „Gaspaket“) beschlossen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Schritt ausdrücklich: „Der Entwurf ist die Grundlage für die dringend notwendige Planungssicherheit für die Zukunft der Gasverteilnetze“, sagt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.

Kommunen und regionale Netzbetreiber haben dabei eine zentrale Rolle. „Die Zukunft der Gasnetze entscheidet sich vor Ort. Es ist richtig, dass die lokale Perspektive bei der Netzplanung gestärkt wird“, so Liebing. Die kommunalen Unternehmen betreiben mit rund 530.000 Kilometern den größten Teil der deutschen Gasverteilnetze. „Unsere Gasverteilnetze können perspektivisch für die Verteilung von Wasserstoff umgerüstet werden und so zum Rückgrat einer klimaneutralen Energieversorgung werden“, sagt Liebing.

Ziel der Novelle ist es, die europäischen Vorgaben in nationales Recht zu überführen und einen verlässlichen Rahmen für den Wasserstoffhochlauf zu schaffen. Wasserstoff sei ein unverzichtbarer Bestandteil einer klimaneutralen Energieversorgung und ein wichtiger Energiespeicher, betont Liebing.

Der VKU spricht sich dafür aus, dort, wo es sinnvoll ist, die bestehende Gasinfrastruktur weiter zu nutzen. Entscheidend sei, die Netzplanung eng mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit gemeinsamer regionaler Planungen könne Bürokratie reduzieren und Synergien schaffen.

Positiv bewertet der VKU zudem die geplanten Regeln zur weiteren Duldung stillgelegter Gasleitungen sowie zu Anschluss- und Trennungsfragen. „Es wäre volkswirtschaftlicher Unfug, dass stillgelegte Leitungen automatisch zurückgebaut werden müssen. Stattdessen sollten wir Kosten reduzieren und Optionen für eine spätere Nutzung erhalten“, so Liebing. Gerade mit Blick auf Anschluss- und Trennungsfragen ist auf Konsistenz und Wechselwirkungen mit Regelungen im geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) zu achten.

Kritisch sieht der VKU jedoch die im Entwurf vorgesehene Informationsfrist nach Vorlage eines Verteilernetzentwicklungsplans von zehn Jahren, bevor ein Netzanschluss getrennt werden darf. „Fünf Jahre wären aus unserer Sicht ausreichend und würden allen Beteiligten Planungssicherheit geben.“ Dass die Frist im Einzelfall verkürzt werden kann, etwa wenn ein Wärmenetz verfügbar ist, sei daher ein wichtiger Ansatz.

„Klimaschutz und Resilienz gehören zusammen. Vor dem Hintergrund multipler Krisen und geopolitischer Unsicherheit müssen wir unabhängiger von fossiler Energie werden, die Versorgungssicherheit stärken und die dezentrale Erzeugung stärken“, so Liebing.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren komme es nun darauf an, Investitionen in Gas- und Wasserstoffinfrastrukturen weiterhin zu ermöglichen. Das gelte auch für Finanzierungsfragen. Die Energieversorgungsunternehmen benötigten verlässliche und praxistaugliche Vorgaben. „Der Gesetzentwurf setzt dafür wichtige Signale“, so Liebing.

www.vku.de

Previous ArticleKlimaschutz statt Zettelwirtschaft: Studie empfiehlt vereinfachte Förderung von Kommunen
Next Article So profitieren Kommunen von der Gemeindeöffnungsklausel
Yasmin Keller

Related Posts

Strukturwandel im Revier: Helmstedt gestaltet die Energiewende

So profitieren Kommunen von der Gemeindeöffnungsklausel

Klimaschutz statt Zettelwirtschaft: Studie empfiehlt vereinfachte Förderung von Kommunen

Comments are closed.

Das Portal für die Immobilienwirtschaft
Aktuell
15. April 2026

SEEPEX auf der IFAT 2026: Zukunftstechnologien für effiziente, intelligente und wartungsfreundliche Prozesse erleben

14. April 2026

Strukturwandel im Revier: Helmstedt gestaltet die Energiewende

14. April 2026

So profitieren Kommunen von der Gemeindeöffnungsklausel

6. April 2026

Gesetzentwurf schafft Rahmen für Wasserstoffverteilung in der Fläche

Copyright © 2021 | MuP Verlag GmbH
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • KBD Mediadaten
  • Impressum
  • Verträge hier kündigen

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.