Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst und die Regulierung technologieoffener ausgestaltet. Ab 2028 soll eine Grüngas- bzw. Grünölquote gelten und ab 2029 greift zusätzlich die sogenannte Bio-Treppe: Für neu eingebaute Gas-, Flüssiggas- und Ölheizungen sind schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe vorgesehen – zunächst zehn Prozent, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040.
Der Handlungsdruck wächst
Für Stadtwerke und Energieversorger rücken damit zunehmend Fragen der Beschaffung, Bilanzierung und Nachweisführung in den Fokus. Für sie ist das GModG nicht nur eine weitere regulatorische Anpassung, es verändert wesentliche Teile ihres Gasgeschäfts, von der Beschaffung über die Abrechnung bis hin zur Kundenkommunikation.
Biomethan als Schlüsselbaustein
Biomethan bietet eine Möglichkeit, die neuen Anforderungen innerhalb bestehender Gasinfrastrukturen zu adressieren. Es ist heute bereits verfügbar, weist mit 96 bis 99 Prozent Methan Erdgasqualität auf und kann über die bestehende Gasinfrastruktur transportiert und eingesetzt werden, etwa in kommunalen Wärmenetzen oder KWK-Anlagen. Damit eröffnet Biomethan dort Perspektiven, wo vorhandene Strukturen weiter genutzt und gleichzeitig erneuerbare Energien stärker in die Wärmeversorgung integriert werden sollen.
Uniper: Ihr Partner für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung
Gemeinsam mit Stadtwerken entwickelt Uniper Versorgungslösungen, die zum individuellen Bedarf und Einsatzzweck passen. Dabei greift der Energieversorger auf ein breites Portfolio unterschiedlicher Biomethanqualitäten aus verschiedenen Rohstoffquellen und Herkunftsländern zurück. Darüber hinaus unterstützt Uniper bei Bilanzierung, Nachweisführung und regulatorischen Fragestellungen. Zertifizierungen unter anderem nach REDcert-EU und SURE-EU sorgen dafür, dass die entsprechenden Nachhaltigkeitsanforderungen entlang der Lieferkette nachvollziehbar abgebildet werden können.
Was Stadtwerke jetzt tun sollten
Während die grundlegenden Anforderungen durch das am 29. Juli 2026 in Kraft getretene GModG bereits feststehen, sind einzelne Details, insbesondere zur ab 2028 vorgesehenen Grüngasquote noch auszugestalten. Dennoch lohnt es sich bereits jetzt zu überprüfen, wie Biomethan sinnvoll in die eigene Versorgung integriert werden kann. Dafür braucht es einen Partner, der den Energieträger bereitstellt und daraus die passende Lösung entwickelt. Uniper verbindet deshalb Beratung und Versorgung: von der Einordnung des individuellen Bedarfs über die Auswahl geeigneter Biomethanqualitäten bis hin zu Bilanzierung und Nachweisführung.
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