Kommunen und öffentliche Einrichtungen sowie Behörden können einfach und günstig nachhaltiger werden. Hier kommt es auf Partner wie den IT-Refurbisher AfB social & green IT an. Der Hebel: An- und Verkauf gebrauchter IT.
Viele der Computer in Kommunen und Verwaltungen werden am Ende verschrottet, dabei können Notebooks und PCs je nach Zustand Geld wert sein und einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten.
Europas größtes gemeinnütziges IT-Unternehmen, AfB social & green IT, hat das Ziel, nach zertifizierter Datenvernichtung so viele Geräte wie möglich aufzuarbeiten und wieder zu verkaufen. Dieser IT-Wertschöpfungsprozess, das sogenannte IT-Refurbishing, vermeidet Elektroschrott und trägt durch Ressourceneinsparung im Vergleich zur Neuproduktion von IT-Geräten zu mehr Nachhaltigkeit bei. Das andere Ziel: Aus nicht mehr nutzbarer Hardware Komponenten als Ersatzteile zu verwenden – oder sie zur Wiedergewinnung von Rohstoffen qualifizierten Recycling-Unternehmen zu übergeben.
Jedes wiederverkaufte IT-Gerät erzielt ökologische Wirkungen. AfB social & green IT stellt darüber eine Wirkungs- beziehungsweise CSR-Urkunde aus, die neben eingesparten CO2-Emissionen und Ressourcen auch die Anzahl der ermöglichten Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung ausweist.
Dank eines DSGVO- und ADR-konformen Transports sowie zertifizierter, BSI-konformer und revisionssicherer Datenlöschung nach DoD oder Nist stellt AfB die Vernichtung sensibler Daten sicher. Nicht mehr nutzbare Datenträger schreddern die AfB-Experten mit Sicherheitsstufen H4 und H5 bis Schutzklasse 3.
Kostensparend und nachhaltig ist zudem die Beschaffung aufbereiteter IT-Geräte. Als einer von fünf Microsoft Authorized Refurbishers in Deutschland liefert AfB die Geräte mit Win- dows 10 oder Windows 11 aus, auch Tablets und Mobilgeräte sind im Programm – zu günstigeren Preisen im Vergleich zu Neuware und mit Garantie. Beim Inklusionsunternehmen AfB arbeiten mehr als 45 Prozent der Mitarbeitenden Menschen mit Behinderung, die sozial- und rentenversicherungspflichtig sind. Daher können Kommunen öffentliche Aufträge an AfB gemäß Rechtsnorm Paragraf 14 Absatz 4 Nummer 16 lit. a) UVgO auch ohne Teilnahmewettbewerb direkt vergeben.
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