Im Zuge der Digitalisierung wird deutlich, dass die Umsetzung des OZG nur mit elektronischen Signaturen bzw. Siegeln möglich ist. Hierbei müssen bei digitalen Dokumenten zwei elementare Eigenschaften erhalten bleiben: Integrität und Authentizität. Hinzu kommen die Themen Rechtsverbindlichkeit bzw. Willenserklärung im juristischen Sinn.
Inzwischen gibt es dank der eIDAS-Verordnung sogenannte Fernsignaturen – also, Signaturen, die digital ohne Schlüsselkarten erzeugt werden können. Diese Entwicklung birgt viele Chancen für die Verwaltungsdigitalisierung. Der Lebenszyklus eines Antrags lässt zwei Pfade erkennen, die sich mit elektronischen Signaturen und Siegeln abbilden lassen:
1. Antragstellung durch Bürger:innen
Durch die Umsetzungen der OZG-Leistungen können Bürger:innen bereits heute etliche Anträge online stellen. Das Nutzerkonto ist in diesem Zuge ein elementarer Baustein, dennoch benötigen einige OZG-Leistungen eine gewisse Rechtsverbindlichkeit bzw. eine Willenserklärung. Auch wenn die Nutzung des Online-Ausweises an Fahrt aufnimmt, zu 100 Prozent ist dieser (noch) nicht flächendeckend im Einsatz. Aber: Für über 80 Millionen Online-Konten haben Banken, Sparkassen und Genossenschaftsbanken bereits eine Identifizierung vorgenommen. Mit diesen Bankidentitäten können Fernsignaturen erzeugt werden. Der Governikus SigningBroker ermöglicht Kommunen die rechtsverbindliche Antragstellung mittels dieser Fernsignaturen.
2. Antragsbearbeitung in der Verwaltung
Innerhalb der Verwaltung sind bei der Antragsbearbeitung Prozesse rund um Mitzeichnen, Freizeichnen und Siegeln relevant. Der Governikus Siegel- und Signaturserver stellt hierbei eine ganzheitliche Lösung für die Nutzung in vielfältigen Fachszenarien dar. Den Bedürfnissen der Anwender:innen entsprechend kann der Siegel- und Signaturserver mit einem Webclient ergänzt werden, der sichere Geschäftsprozesse garantiert. Mit seinen Funktionen leistet der Governikus Siegel- und Signaturserver einen wertvollen Schritt hin zu mehr Verwaltungsdigitalisierung.
Governikus stellt im Rahmen des Produktes des IT-Planungsrates „Anwendung Governikus“ seit vielen Jahren Bund, Ländern und Kommunen rund um die Erzeugung und Validierung von Signaturen und Siegeln alle notwendigen IT-Komponenten zur Verfügung, die sie für sichere, rechtsverbindliche und durchgängig digitale Verwaltungsarbeit benötigen. Alle 16 Bundesländer sind dem Vertrag zur „Anwendung Governikus“ beigetreten und in enger Kooperation mit Vertreter:innen aus diesen Ländern und deren Kommunen werden diese Komponenten und Produkte kontinuierlich angepasst, erweitert und gepflegt. Kommunen können die „Anwendung Governikus“ bzw. einzelne Komponenten daraus über die sog. Benannten Stellen beziehen.
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