Der Pausengong ertönt, und es herrscht Geschiebe und Gedränge auf den Schulfluren – da werden Türen aufgeworfen, und es wird wild herumgetobt. Gerade hier kann es in stark frequentierten Bereichen wie Eingängen, Fluren oder Toilettenräumen passieren, dass Schüler durch Unachtsamkeit ihre Finger in Türen klemmen. Um solchen Gefahren an Türen vorzubeugen, haben öffentliche Stellen und Unfallkassen entsprechende Vorschriften erarbeitet, die Türen sicherer machen.
So sagen die Unfallkasse NRW/BGW auf der Internet-Seite www.sichere-schule.de sowie die DIN 18040-1 – Barrierefreies Bauen – öffentliche Gebäude: „Türen müssen deutlich zu erkennen, sicher zu passieren, leicht zu öffnen und zu schließen sein.“ Denn für Kinder bergen Türen aller Art ein Risiko; daher sollte der Gebäudebetreiber in seiner Schule oder Kita ein besonderes Augenmerk auf ein sicheres Umfeld und sichere Türen legen. Damit kommt er seiner Betreiberverantwortung für die Nutzungssicherheit in seinen Gebäuden nach. Athmer-Fingerschutz bietet hier die passenden Lösungen.
Mit Zunahme der Inklusion steigt die Zahl von automatisierten Türen in Schulen und Kitas. Bei solchen kraftbetätigten Drehtüren besteht neben der Gefahr des Klemmens gar die Gefahr des Abscherens von Gliedmaßen. So sollte die gültige Norm EN16005 kraftbetätigte Türen Berücksichtigung finden: „Kraftbetätigte Türsysteme müssen so gestaltet werden, dass Gefahren durch Quetschen, Scheren, Stoßen und Einziehen vermieden werden oder dass Schutzmaßnahmen vor solchen Gefahren schützen.“
Demnach ist eine Absicherung der Schließkanten von mindestens 2 Metern an der Band- sowie Gegenbandseite vorgeschrieben. Auch hier kann der Gebäudebetreiber die kraftbetätigten Türen mit Athmer-Fingerschutz effektiv absichern. Idealerweise zusätzlich zur sensorischen Absicherung, denn Sensoren allein bieten keine komplette Sicherheit. Das oftmals herangezogene Argument des Bestandschutzes ist im Fall der Sicherheit an Kraftbetätigten Türen nicht gültig, denn der Gebäudebetreiber ist verpflichtet, die Sicherheit auf dem Stand der Technik – also gemäß den derzeit gültigen Normen und Vorschriften – zu halten.
Athmer empfiehlt die Absicherung von Türen übrigens nicht nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Da die Absicherung von manuellen Türen, außer in Kindergärten und an automatischen Türen, mit Fingerschutz nicht zwingend vorgeschrieben ist, sollte der Gebäudebetreiber auf erhöhte Sicherheit gerade bei Türen mit Obertürschließer in Eingangsbereichen, Fluren und Durchgängen mit Athmer-Fingerschutz setzen. Große, schwere Profiltüren mit Obertürschließer weisen besonders hohe Scherkräfte an der Nebenschließkante auf. Solche Türen bergen ein hohes Verletzungsrisiko, denn der Türschließer wird meist mit einem höheren Öffnungsmoment als vorgeschrieben eingestellt, um dem Luftzug entgegenzuwirken.
Letztendlich liegt das Thema „Sichere Türen“ in der Verantwortung des Gebäudebetreibers. Er kann durch eine gezielte Risikobeurteilung von qualifiziertem Servicepersonal die geltenden Vorschriften und Normen erfüllen und damit der Betreiberverantwortung zur Nutzungssicherheit in seiner Schule oder Kita nachkommen. Athmer-Fingerschutzsysteme eignen sich ideal, um Türen sicher zu machen, erfüllen die relevanten Vorschriften und sind darüber hinaus noch TÜV-/GS-geprüft nach EN 16654 – Kinderschutzprodukte – Fingerschutzvorrichtungen für Türen.
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