Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ermöglicht es Windparkbetreibern, Kommunen finanziell an den Windenergieanlagen zu beteiligen. Das erhöht die Akzeptanz vor Ort. Viele Gemeinden kennen die Regelung jedoch nicht – insbesondere, dass sie auch für Bestandsanlagen gilt. Sterr-Kölln & Partner unterstützt die Gemeinden, in den Genuss der Regelung zu kommen.
Der Paragraf 6 des EEG bietet einen wirksamen Hebel, Kommunen finanziell an dem Ertrag von Windenergieanlagen zu beteiligen. Die Betreiber zahlen 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde in den kommunalen Haushalt. Bei einer modernen Windenergieanlage der Sieben-Megawatt-Klasse kommen so pro Jahr zwischen 20.000 und 25.000 Euro zusammen. Die Betreiber sind zwar nicht zur Auszahlung verpflichtet. Da sie jedoch den Betrag vom Netzbetreiber in der Regel/überwiegend zurückerstattet bekommen, gibt es für sie keinen wirklichen Grund, es nicht zu tun. Von dem ausbezahlten Geld profitieren sie zudem selbst: Es erhöht die Akzeptanz vor Ort, ob es um Neuanlagen geht oder um ein späteres Repowering der Anlage.
Beteiligung oft noch unbekannt
Die gesetzliche Regelung ist jedoch nicht überall bekannt. Dass sie auch für bereits bestehende Anlagen gilt, wissen nur etwa 42 Prozent der Kommunen. Das hat eine Umfrage der Fachagentur Windenergie an Land 2024 ergeben. Interessierte Kommunen, die bisher nicht von der Regelung profitieren, können sich an Sterr-Kölln & Partner wenden
Die Fachleute übernehmen die Kommunikation mit den Betreibergesellschaften und kümmern sich um die Verträge.
KONTAKT
Franziska Benz ist Rechtsanwältin und geschäftsführende Partnerin von Sterr-Kölln & Partner. Das Beratungsunternehmen ist auf erneuerbare Energien und kommunale Energieversorgung spezialisiert. (Foto: Sterr-Kölln & Partner)
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