Kommunengeld aus Wind und Solar: 570 Millionen Euro nicht genutzt
Städte und Gemeinden können nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes finanziell an Windenergieanlagen an Land und Freiflächen-Solaranlagen beteiligt werden. Betreiber dürfen den betroffenen Kommunen bis zu 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde zahlen. Bei EEG-gefördertem Strom kann der Netzbetreiber diese Beträge grundsätzlich erstatten. Für die Kommunen entstehen dadurch frei verfügbare Einnahmen – vorausgesetzt, Gemeinde und Anlagenbetreiber schließen eine Vereinbarung.
Wie groß das bislang ungenutzte Potenzial ist, beziffert der Kommunengeldreport 2026 von Goal100. Für die Jahre 2023 bis 2025 errechnet die Analyse rund 570 Millionen Euro, die nach ihrer Methodik hätten fließen können, aber in den ausgewerteten Abrechnungsdaten nicht erscheinen. Davon entfallen etwa 470 Millionen Euro auf Windenergie und 100 Millionen Euro auf Freiflächen-Photovoltaik. Allein für 2025 weist der Report rund 170 Millionen Euro als bislang nicht abgerufen aus.
Ausgewertet wurden nach Unternehmensangaben 24.077 Windenergieanlagen und 13.975 Freiflächen-Solaranlagen. Goal100 verknüpfte EEG-Jahresabrechnungen mit dem Marktstammdatenregister. Für rund 4.100 von 6.400 Gemeinden mit Beteiligungspotenzial war 2025 keine Zahlung verzeichnet. Bei Photovoltaik lag nur für 240 von 3.157 Gemeinden eine Abrechnung vor.
Die Daten zeigen zugleich Fortschritte: Die abgerechneten Windzahlungen stiegen einschließlich Nachmeldungen von 1,9 Millionen Euro 2023 auf 43,8 Millionen Euro 2025. Über beide Energiearten wurden 2025 rund 47,3 Millionen Euro abgerechnet. Häufigstes Hindernis ist laut Report eine fehlende Vereinbarung.
Die Werte sind Schätzungen auf Basis verfügbarer Abrechnungsdaten. Späte Meldungen oder Sammelbuchungen können das Bild verändern. Kommunen sollten Anlagen, Zuständigkeiten und Vertragsmöglichkeiten individuell prüfen.
Quelle: Goal100 und Koop Wind, Kommunengeldreport 2026

