Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) stellt in ihrem Kommentar klar: Der Klimawandel ist in Deutschland längst angekommen und stellt Städte und Gemeinden vor enorme Herausforderungen. Hitzewellen, Starkregen und Dürreperioden gefährden nicht nur die Infrastruktur, sondern auch die Gesundheit der Bevölkerung. Die DWA fordert, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern, um nachhaltige Lösungen für zukunftssichere Städte zu schaffen. Dieser Kommentar beleuchtet die Notwendigkeit einer umfassenden Klimaanpassung, die vor allem Wasser als Schlüsselmaßnahme betrachtet
Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung für zukunftssichere Städte
Klimawandel ist kein Zukunftsszenario, der Klimawandel ist in Deutschland längst angekommen. Hitze, Starkregen und Dürreperioden belasten die Infrastruktur, verursachen Schäden in Milliardenhöhe und bedrohen die wirtschaftliche Entwicklung. Der zunehmende Hitzestress stellt zudem gerade für ältere Menschen eine Gesundheitsgefahr dar.
Klimaanpassung ist der zentrale Baustein für zukunftssichere Städte und Gemeinden, Wasser ist der zentrale Baustein der Klimaanpassung. Eine wasserbewusste Stadt kann die Folgen von Starkregenereignissen reduzieren, Wasser für lange Trockenphasen speichern und durch Verdunstungskühlung Hitzestress mindern.
Klimaanpassung ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Bund, Länder und Kommunen müssen gemeinsam Konzepte zur Klimaanpassung planen, finanzieren und umsetzen. Bürgerinnen und Bürger, Industrie, Gewerbe und verschiedenste Verwaltungseinheiten müssen in den Kommunen die Klimaanpassung gemeinsam angehen. Die Kommunen selbst sind dabei der zentrale Akteur, durch die Gestaltung hitzeresilienter Stadträume, durch den Ausbau nachhaltiger Wasserkreisläufe und durch die Förderung klimaangepasster Bauweisen.
Um die Herausforderung Klimaanpassung bewältigen zu können, benötigen Kommunen Planungs-, Rechts- und Finanzierungssicherheit. Notwendig ist dafür die Aufnahme der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz nach Artikel 91, analog zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes. Damit würden die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um Klimaanpassung nicht als freiwillige Aufgabe, sondern als verbindliches Ziel von Bund, Ländern und Kommunen zu etablieren.
Eine im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe würde sicherstellen, dass der Bund sich verbindlich an der Finanzierung beteiligt und somit gerade finanzschwache Kommunen nicht benachteiligt werden. Eine bundesweite Steuerung durch den Bund in enger Abstimmung mit Ländern und Kommunen würde helfen, Insellösungen zu vermeiden und Synergien zu schaffen. Gemeinsame Standards und zentrale Koordinationsstellen könnten die Wirksamkeit von Klimaanpassungsmaßnahmen erheblich verbessern und hätte einen deutlich besseren Schutz von Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt zur Folge.
Investitionen in Klimaanpassung sind kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Starkregen- und Hochwasserschutzmaßnahmen, städtische Begrünung oder nachhaltige Wassermanagementsysteme helfen nicht nur, Schäden in Milliardenhöhe zu verhindern, sondern sichern auch langfristig die Attraktivität und Lebensqualität von Städten und Gemeinden. Die Forderung, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufzunehmen, ist keine bloße politische Symbolik, sondern eine dringende Notwendigkeit. Ohne verbindliche Strukturen drohen weiterhin Flickwerk, ineffiziente Einzelmaßnahmen und steigende Kosten durch unzureichende Vorsorge.
Die Zeit zum Handeln ist jetzt.
Dr. Lisa Broß, Deute Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
Foto: Dr. Lisa Broß © Rupert Oberhäuser