• News
  • Politik
  • Gebäude & Liegenschaften
    • Energie
    • Facility Management
    • Instandhaltung / Technik
  • Bauhof
    • Arbeitskleidung
    • Fuhr- und Maschinenpark
    • Winterdienst
  • Öffentlicher Raum
    • Grünpflege
    • Stadtmöblierung
    • Straßenbau & Verkehr
    • Weiterbildung
  • Produkt des Monats
  • Service
    • Mediadaten
    • Newsletter
    • Aktuelle Ausgaben zum Blättern
    • Advertorials
Facebook Twitter Instagram
Trending
  • Ausgabe 06/2022
  • „Den Horizont erweitern“
  • Masterabschluss neben der Arbeit
  • Topaktuelles Beleuchtungswissen
  • Berufsbegleitend Kompetenzen aufbauen
  • Soziale Sicherung und  Sozialverwaltungswirtschaft
  • Skalierbare Zutrittskontrolle 
  • Inspirationen leichtgemacht
KBD Kommunaler Beschaffungs-Dienst
  • News
  • Politik
  • Gebäude & Liegenschaften
    • Energie
    • Facility Management
    • Instandhaltung / Technik
  • Bauhof
    • Arbeitskleidung
    • Fuhr- und Maschinenpark
    • Winterdienst
  • Öffentlicher Raum
    • Grünpflege
    • Stadtmöblierung
    • Straßenbau & Verkehr
    • Weiterbildung
  • Produkt des Monats
  • Service
    • Mediadaten
    • Newsletter
    • Aktuelle Ausgaben zum Blättern
    • Advertorials
KBD Kommunaler Beschaffungs-Dienst
Sie sind hier: Home»Öffentlicher Raum»Bestattungen: Sargpflicht nur noch in zwei Bundesländern

Bestattungen: Sargpflicht nur noch in zwei Bundesländern

0
By Redaktion on 2. Juni 2021 Öffentlicher Raum

Nachdem Anfang April dieses Jahres die geänderte bayerische Bestattungsverordnung in Kraft getreten ist, sind auch dort Beisetzungen im Leichentuch möglich. Voraussetzung ist, dass „religiöse oder weltanschauliche Gründe“ vorliegen und der Friedhofsträger vor Ort eine solche Art der Bestattung ermöglicht. Ähnlich ist die Situation in fast allen anderen Bundesländern, ausgenommen Sachsen und Sachsen-Anhalt: Ausnahmen von der geltenden Sargpflicht (Foto) sind laut Gesetz aus „religiösen“ Gründen möglich, zum Teil auch aus „weltanschaulichen“ beziehungsweise „wichtigen“ Gründen, wie es zum Beispiel im niedersächsischen Bestattungsgesetz heißt.

Nordrhein-Westfalen verzichtet im Bestattungsgesetz sogar ganz auf eine Sargpflicht. Bisher sehen allerdings nur wenige Friedhofsträger in ihren Satzungen sarglose Beisetzungen vor. In der Praxis betrifft dies insbesondere Muslime, die wegen ihres Glaubens eine Beisetzung im Leichentuch wünschen. Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur, begrüßt im Sinne einer zeitgemäßen und bürgernahen Bestattungskultur die vorhandenen Ausnahmen von der Sargpflicht. Diese sollte es allerdings in jedem Bundesland geben. „Darüber hinaus könnte man allen Menschen, die sich dies explizit wünschen, eine solche Form der Bestattung ermöglichen – nicht nur aus religiösen Gründen“, gibt der Aeternitas-Vorsitzende Christoph Keldenich zu bedenken.

Dabei bezieht er sich explizit auf die Beisetzung, nicht den Transport Verstorbener. Eine durchweg schlechtere Verwesung von Leichnamen ohne Sarg konnte bisher wissenschaftlich nicht nachgewiesen werden.

Kennwort: Aeternitas
Foto: Aeternitas

Previous ArticleKostensparende Oberflächensanierung
Next Article Mähwerke: Höhere Arbeitsleistung in kürzerer Zeit
Redaktion

Related Posts

Lieblingsplätze nachhaltig gestalten

Neue Highlights für den Spielplatz

Der Lichtmast als Multitalent

Comments are closed.

Das Portal für die Immobilienwirtschaft
Aktuell
14. Juni 2022

Ausgabe 06/2022

14. Juni 2022

„Den Horizont erweitern“

14. Juni 2022

Masterabschluss neben der Arbeit

14. Juni 2022

Topaktuelles Beleuchtungswissen

14. Juni 2022

Berufsbegleitend Kompetenzen aufbauen

Copyright © 2021 | MuP Verlag GmbH
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • KBD Mediadaten
  • Impressum
  • Verträge hier kündigen

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.