Wer in der öffentlichen Verwaltung kennt es nicht? Bei jedem Handeln mit Steuergeldern muss der Wirtschafts- und Sparsamkeitsgedanke mitberücksichtigt werden. Auch im Vergaberecht findet sich der Wirtschaftlichkeitsgedanke wieder, denn der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt, ermittelt auf Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses.
Wenn der Staat verantwortungsvoll handeln will, ist eine Beschränkung auf eine rein wirtschaftliche Betrachtung allerdings nicht ausreichend. Soziale und ökologische Aspekte sollten auch berücksichtigt werden, denn
- die Beschaffung von nachhaltigen Liefer- und Dienstleistungen trägt zum Umweltschutz bei,
- sie kann ebenfalls dazu beitragen, soziale Verantwortung zu übernehmen,
- die kommunale Ebene erfüllt Bürgerinnen und Bürgern gegenüber eine Vorbildfunktion, und
- wirtschaftliche Vorteile können ebenfalls durch eine nachhaltige Beschaffung generiert werden.
Beim letzten Punkt können bei der Umsetzung der Nachhaltigkeit in Ausschreibungen weitere Gedanken hilfreich sein. Ist die Beschaffung tatsächlich notwendig? Gibt es Alternativen, wie zum Beispiel eine Reparatur? Ist der beabsichtigte Leistungsumfang, wie beispielsweise die Geräteanzahl oder die Leistungsfähigkeit vor dem Hintergrund des geplanten Einsatzes (gegebenenfalls Prozess-/Organisationsänderungen berücksichtigen), noch notwendig?
Bei energie- oder wasserverbrauchenden Geräten können neben ökologischen auch wirtschaftliche Interessen von Bedeutung sein. Bei Ausschreibungen ist eine Betrachtung der Wirtschaftlichkeit unter Nutzung der Lebenszykluskostenberechnungen in diesen Bereichen sinnvoll. § 59 VgV und § 43 (4) UVgO eröffnen hierzu die rechtliche Möglichkeit im Ober- und Unterschwellenbereich.
Beispiele aus der Vergangenheit haben die Vorteilhaftigkeit des Einsatzes von Lebenszykluskostenberechnungen bestätigt. So wurden industrielle Spülautomaten für den Einsatz in Kantinen und Mensen durch das Beschaffungsamt des BMI unter Berücksichtigung der Lebenszykluskosten ausgeschrieben. Den Zuschlag hat das teuerste Modell erhalten, da aufgrund der Energieeffizienz die Amortisation nach rund drei Jahren eingetreten ist, bei einer Lebenszeitdauer von bis zu 15 Jahren (www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/DokumentAnzeigen/dokumentanzeigen_node.html?idDocument=1204).
„Sie haben noch keine Lebenszykluskostenberechnungen in Ausschreibungen einbezogen? Unterstützung erhalten Sie auf der Web-Seite des Umweltbundesamts oder auch bei der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung (KNB)“, so die Kompetenzstelle.
KONTAKT
0049/228/996102345
nachhaltigkeit@bescha.bund.de
www.nachhaltige-beschaffung.info