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Foto: Flightseeing

So profitieren Kommunen von der Gemeindeöffnungsklausel

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By Yasmin Keller on 14. April 2026 Kommunen, News und Advertorials

Die Regelung ermöglicht Gemeinden, aktiv die Windkraftnutzung zu gestalten und wertvolle Mehreinnahmen zu generieren.

Kontinuierliche Einnahmen für Gemeinden

Ein wirksamer Regionalplan mit Ausschlusswirkung ist die Voraussetzung zur Anwendung der Klausel. Außerdem müssen die Planungen der Gemeinde abgeschlossen sein, bevor die Planungsziele erfüllt sind. Ist dies der Fall, leistet die Gemeinde einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der Flächenziele und profitiert dabei von zusätzlichen Einnahmen, die eine nachhaltige Entwicklung absichern.

Gemeinde setzt sich für Windpark ein

Seit mehreren Jahren hat die Gemeinde Peissen (Schleswig-Holstein) zum Beispiel den Wunsch, einen Windpark im Gemeindegebiet zu realisieren und so von den Vorteilen der Windenergie zu profitieren. Für Peissen wurde im Regionalplan bislang jedoch kein Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen.

Peissens Bürgermeister Reinhard Petersen sagt: „Die Öffnungsklausel gibt uns die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden und unsere Gemeinde zukunftsfähig zu gestalten.“

Nun kann Peissen über die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) selbstständig Flächen für die Windenergie ausweisen. Dafür muss die Gemeinde bei der zuständigen Landesbehörde ein Zielabweichungsverfahren stellen.

Hintergrund: Mehr kommunale Planungshoheit

§ 245e Absatz 5 BauGB regelt die sogenannte Gemeindeöffnungsklausel. Diese Vorschrift erlaubt es Gemeinden, in bestimmten Fällen selbst Windenergiegebiete auszuweisen, auch wenn dies grundsätzlich Zielen der Raumordnung widerspricht. Die Vorschrift wurde 2024 eingeführt, um die kommunale Planungshoheit beim Ausbau der Windenergie zu stärken und zu beschleunigen.

Zusammenarbeit mit Verlass

Das Vorhaben wird durch den Energieparkentwickler UKA geplant und realisiert, der einen Großteil der Kosten für die Aufstellung des FNP übernimmt. „Die Planungen laufen bereits seit 2016 – bislang fehlte uns jedoch das Planungsrecht. Durch die Gemeindeöffnungsklausel können wir nun gemeinsam mit der Gemeinde die nächsten Schritte für eine enkelgerechte Energiezukunft einzuleiten“, sagt UKA-Projektleiterin Nicole Pelz.

Damit rückt für Peissens Bürgermeister ein langersehnter Wunsch in greifbare Nähe: „Die Zusammenarbeit mit einem verlässlichen Energieparkentwickler wie UKA gibt uns die Sicherheit, dass wir in absehbarer Zeit einen Windpark in der Gemeinde haben. Unter Berücksichtigung der umwelt- und nachbarschaftsrechtlichen Belange haben wir es selbst in der Hand, wo der Windpark entsteht. Durch die Einnahmen aus der Windverstromung können wir wichtige Projekte umsetzen, die direkt den Bürgern zugutekommen“, sagt Petersen.

www.uka-gruppe.de

(Advertorial)

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