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Sie sind hier: Home»Gebäude»Energie»Konformitätsleitfaden für stationäre Wasserstoffanlagen
Abbildung: Überblick der Wasserstoff-Wertschöpfungskette von der Herstellung bis zum VerbrauchQuelle: TÜV SÜD

Konformitätsleitfaden für stationäre Wasserstoffanlagen

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By Yasmin Keller on 22. Februar 2024 Energie, News und Advertorials

München / Stuttgart. Einen „Konformitätsleitfaden für stationäre Anlagen der Wasserstofftechnologie“ hat TÜV SÜD im Auftrag des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft erstellt. Der Leitfaden soll die zuständigen Behörden bei der Genehmigung solcher Anlagen unterstützen.

 In Deutschland wird sich der Wasserstoffverbrauch bis zum Jahr 2030 mindestens verdoppeln. Das geht aus der Nationalen Wasserstoff-strategie der Bundesregierung hervor. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der zügige Ausbau der gesamten Wasserstoffinfrastruktur und vor allem der Neubau von stationären Anlagen zur H2-Erzeugung im industriellen Maßstab erforderlich. „Bisher sind nur wenige Anlagen dieser Art in Betrieb, weshalb auch Erfahrungswerte für Genehmi-gungsverfahren fehlen“, sagt Dr. Thomas Gallinger, Leiter Wasser-stoffprojekte bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. 

 Um den zuständigen Behörden bei Genehmigung und Überwachung eine Hilfestellung in Bezug auf CE-Konformitätserklärungen zu geben, hat das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg die TÜV SÜD-Experten mit der Erstellung eines entsprechenden Leitfadens beauftragt.

Der Leitfaden enthält eine kompakte Darstellung der verschiedenen Technologien stationärer Wasserstoffanlagen, der relevanten Richtlinien, Verordnungen und Normen sowie des euro-päischen CE-Konformitätsbewertungsverfahrens und der damit verbundenen Zuständigkeiten. „Mit der Konformitätserklärung und dem CE-Kennzeichen übernimmt ein Hersteller die Verantwortung dafür, dass sein Produkt mit den relevanten Vorgaben der Europäischen Union übereinstimmt“, erklärt Dr. Gallinger. In bestimmten Anwendungsbereichen einzelner Richt-linien wie der Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU (mit Ausnahme von Modul A) muss zudem eine notifizierte Stelle in das Konformitätsverfahren des Herstellers eingebunden werden. 

TÜV SÜD verfügt über weitreichende Erfahrungen und Kompetenzen auf dem Gebiet der Was-serstofftechnologien und begleitet die gesamte H2-Wertschöpfungskette von der Herstellung, über die Speicherung und den Transport bis zur Anwendung in den verschiedensten Bereichen www.tuvsud.com/wasserstoff

Leitfaden zum Download 

Der „Konformitätsleitfaden für stationäre Anlagen der Wasserstofftechnologie“ bietet das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zum Download an. 

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