Die überarbeitete DIN VDE 0834-1 für Rufanlagen ist im August 2026 erschienen. Sie gilt seit dem 1. August 2026; die Übergangsfrist für die Ausgabe von 2016 endet am 31. August 2028. Betroffen sind Kliniken, Pflege- und Seniorenheime, Rehaeinrichtungen, Psychiatrien, Forensik, Justizvollzugsanstalten und öffentlich zugängliche barrierefreie WCs.
Erstmals gilt ein verbindlicher Mindestkatalog für die Planungsdokumentation; vier Anhänge liefern Mustervorlagen. Rufanlagen dürfen nur qualifizierte Fachplaner planen. Systemfremde Übertragungswege zwischen Zonen sind lediglich in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Risikoanalyse und Eintrag im Betriebsbuch sind frühzeitig einzuplanen.
Rufanlagen sind in autarke, rückwirkungsfreie Zonen mit eigener Energieversorgung zu gliedern. Eine Zone darf höchstens 50 Zimmer und ausnahmsweise drei Ebenen umfassen. Ereignisse sind sekundengenau zu protokollieren, ein Jahr geschützt zu speichern und exportierbar zu halten. Signalleuchten müssen bis 1.500 Lux sicher erkennbar sein.
Bei Stromausfall benötigt jede Zone für mindestens eine Stunde eine unterbrechungsfreie Ersatzstromversorgung. Eine zentrale Lösung bleibt zulässig, wenn sie DIN VDE 0100-560 entspricht. Netzersatzaggregate mit Umschaltzeit sind auf Anpassungsbedarf zu prüfen.
Für Bestandsanlagen entsteht allein durch die Neufassung keine generelle Umrüstpflicht. Sicherheitsrelevante Punkte sind jedoch in der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten; mögliche Nachrüstungen müssen geprüft und dokumentiert werden. Nach der Übergangsfrist gilt nur noch die neue Ausgabe. Vorgesehen sind DQR-Niveau 4 für Fachkräfte und DQR-Niveau 5 für Fachplaner, jeweils mit herstellerneutral geprüftem Zertifikat. Betreiber müssen zudem eine verantwortliche Person namentlich benennen. Eine frühzeitige Bestandsaufnahme und Qualifikationsprüfung ist deshalb sinnvoll.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ)

